Das erste Mal arbeitslos: Wie geht man nun vor?
Das erste mal arbeitslos, nicht in Panik verfallen. Treffen kann es jeden, sowohl in jungen als auch älteren Jahren. Die Arbeitslosigkeit ist immer eine Herausforderung, die gerade beim ersten Mal besonders prägend sein kann. Von einem Moment auf den nächsten kann sich die gesamte Lebenssituation ändern und es entstehen Unsicherheiten bezüglich der eigenen Einnahmen, der Wohnung und der Familie. Umso wichtiger ist es, bei der ersten Arbeitslosigkeit direkt die richtigen Schritte einzuleiten. Die Agentur für Arbeit (Link zur Arbeitsagentur) ist da die erste Anlaufstelle, ebenso gibt es aber auch weitere Stellen, an denen es für sie wichtige Informationen geben kann. In diesem Artikel erfahren sie alles, um in dieser schwierigen Situation die Oberhand behalten zu können.
Arbeitslos melden bei der Agentur für Arbeit
Wenn die Arbeitslosigkeit feststeht, sollte der erste Schritt darin bestehen, sich bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter des eigenen Wohnortes zu melden. Sollte die Arbeitslosigkeit länger feststehen, sollte dieser Schritt ebenfalls gegangen werden, selbst wenn die Kündigung noch eine Frist beinhaltet. In der Regel ist auch der Gang zum Jobcenter notwendig. Dort wird dann das Kündigungsschreiben vorgelegt oder eben der befristete Arbeitsvertrag.
Darüber hinaus braucht es den aktuellen Personal- und Sozialversicherungsausweis. Auch sollte schon ein Lebenslauf vorgelegt werden, der natürlich aktualisiert werden muss. Wurden schon in der Vergangenheit Leistungen bezogen, ist das ebenfalls mit anzugeben.
Der Unterschied zwischen arbeitslos und arbeitssuchend
Immer wieder kommen zwei Begriffe im Zusammenhang mit dieser Thematik auf. Zum einen “arbeitslos” und zum anderen “arbeitssuchend”. Arbeitslos ist, wer tatsächlich keinen Job mehr hat. Das ist der Fall, wenn beispielsweise die Kündigungsfrist abgelaufen ist, man fristlos gekündigt hat oder wurde. Arbeitssuchend können sie hingegen auch dann sein, wenn sie selbst noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, das aber in absehbarer Zeit auslaufen wird. Sobald also die Kündigung feststeht, sollten sie sich sofort arbeitssuchend melden.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld
Die Arbeitslosigkeit geht einher mit einem fehlenden Einkommen. Ersparnisse oder Vermögen reichen bei den meisten Menschen nicht aus, um solche Zeiten einfach so überbrücken zu können. Dafür ist das Arbeitslosengeld gedacht. Doch wer hat darauf eigentlich Anspruch? Im Grunde hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld, der in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate lang einer Erwerbstätigkeit nachgegangen ist. In diesem Fall ist Arbeitslosengeld I gemeint. Das beträgt bei Personen ohne Kinder rund 60 Prozent des bisherigen Nettogehalts und 67 Prozent bei Personen mit Kindern.
Darüber hinaus gibt es auch noch Arbeitslosengeld II (auch Hartz IV genannt), auf das Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr sowie Hilfebedürftige und Erwerbsfähige Anspruch haben. Hilfebedürftig ist, wer nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann. Erwerbsfähig ist, wer sowohl psychisch als auch körperlich täglich bis zu sechs Stunden arbeiten kann. Theoretisch kann auch Arbeitslosengeld II beantragt werden, wenn das Arbeitslosengeld I nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu gewährleisten. Übrigens ist jeder, der seine Arbeit verliert, automatisch auch gesetzlich krankenversichert. Auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden von der Agentur für Arbeit übernommen. Wer zudem noch private Altersvorsorge betreibt, sollte sich direkt an die Versicherung wenden. Meist ist ein Aussetzen oder Senken der Beiträge möglich.
So können Hartz IV und weitere Leistungen beantragt werden
Wichtig bei allen Zahlungen ist, dass erst ab dem Monat des Antrags gezahlt wird und nicht automatisch zu Beginn der Arbeitslosigkeit. Daher ist es auch so wichtig, sich früh genug bei der Agentur für Arbeit zu melden. Ein Antrag auf Arbeitslosengeld II kann direkt zu Beginn der Arbeitslosigkeit gestellt werden, kann allerdings bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen, bis er genehmigt wird. Es gibt über Hartz IV hinaus noch weitere Leistungen, die beantragt werden können. Dazu gehört die Erstausstattung – zum Beispiel für eine neue Wohnung – oder auch ein Darlehen, mit dem offene Rechnungen beglichen werden können. Auch gibt es Zuschüsse für Sport- und Musikunterricht der Kinder oder für Klassenfahrten.
Alle notwendigen Anträge für Arbeitslosengeld und Zuschüsse gibt es beim zuständigen Jobcenter oder auch auf der Webseite der Agentur für Arbeit. Aufgrund der Corona-Pandemie sind tatsächlich auch ein paar bürokratische Hürden gefallen. Dazu zählt auch, dass Arbeitslosengeld sogar per Smartphone beantragt werden kann. Genauso auch online am Computer. Dafür einfach die Seite der Agentur für Arbeit besuchen.
Arbeitslos und alles zu kompliziert – Hilfe suchen & finden
Arbeitslosigkeit ist aus mehreren Gründen eine überaus unangenehme Situation. Umso wichtiger ist es, in dieser Zeit einen kühlen Kopf zu bewahren. Das ist aber nicht so einfach. Zum einen fällt das regelmäßige Einkommen weg, zum anderen vielleicht auch eine geliebte Beschäftigung. Vor allem gibt es aber auch eine Ungewissheit für die Zukunft. Daher ist es auch so wichtig, sich im Zweifel Hilfe zu suchen, diese glücklicherweise gibt. Unter anderem in Form des Arbeitslosenverband Deutschland.
Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Berlin e.V.
Der Landesverband Deutschland ist der Dachverband der einzelnen Länder. Unter anderem auch für das Land Berlin. Dafür zuständig ist der Landesverband Berlin e.V., der unter berliner-alv.de erreichbar ist. Wer im Raum Berlin arbeitslos wird, kann also auch dort mal vorbeischauen und sich wichtige Informationen einholen. Der 1990 gegründete Verband vertritt die Interessen der Arbeits- und Erwerbslosen des Landes. Für den Berliner Raum gibt es zudem auch Hilfe unter berliner-arbeitslosenzentrum.de.
Der Arbeitslosenverband Berlin e.V. bietet seinen Mitgliedern verschiedene Leistungen an, die dabei helfen können, wieder auf die Beine zu kommen. Dazu gehören auch mehrere Arbeitslosenzentren und Sozialberatungsstellen in der Stadt. Außerdem gibt es eine Computerbetreuung und ein Projekt zur Betreuung von Jugendlichen. Der Verband führt auch Mädchenzentren und Frauenprojekte. Zudem gibt es Selbsthilfeprojekte für Behinderte, Schuldner- und Insolvenzberatung, ein Bildungswerk und ein Beratungsangebot in den Bezirksämtern.
Arbeitslosenverband Brandenburg
Es gibt noch weitere Landesverbände, die sich für die Fürsorge, Wohlfahrt und Interessen der Arbeitslosen einsetzen. Unter anderem auch den Arbeitslosenverband Brandenburg, der unter alv-brandenburg.org zu finden ist. Auch hier gibt es ein breites Angebot für Erwerbslose, die mit ganz verschiedenen Probleme kämpfen müssen. Es gibt grundlegend Informationen und Beratungen im Verband, außerdem auch generationsübergreifende Angebote. Das beginnt bei der Kinderbetreuung und geht bis zur Seniorenhilfe. Auch beim Ausfüllen von Arbeitslosengeld-Anträgen kann der Verband helfen, der tagtäglich genau mit solchen Fällen zu tun hat.
Außerdem gibt es vom Arbeitslosenverband Brandenburg auch soziale Unterstützung in Form von Textil- und Möbelspenden sowie Nähstuben und Kramkisten. Ferner wird auch eine Lebensmittelausgabe geführt, um bedürftigen Personen helfen zu können. Natürlich können sie sich beim Verband Brandenburg nicht nur Hilfe holen, sondern auch selbst in Form von Spenden helfen. Informationen zu möglichen Spenden gibt es auf der Webseite, auf der es auch die Kontaktinformationen in Form von E-Mail-Adresse und Telefonnummer gibt.
Alle Antworten zum Thema Arbeitslos auf einen Blick
Arbeitslosigkeit wirft oft viele Fragen auf und erfordert klare Orientierung. Um Ihnen den Weg durch die Regelungen und Ansprüche zu erleichtern, haben wir die häufigsten Fragen zum Thema zusammengestellt. Hier finden Sie Antworten und Informationen, die Ihnen helfen, die richtigen Schritte zu unternehmen.
Kann ich mich arbeitslos melden über Online-Formular?
Wer von Arbeitslosigkeit betroffen oder bedroht ist, profitiert von der umfassenden Beratung und finanziellen Unterstützung seiner örtlichen Arbeitsagentur. Diese Unterstützung umfasst auch das Arbeitslosengeld. Alle erforderlichen Schritte sind online möglich, was den Weg zur Unterstützung angenehmer und weniger zeitaufwändig macht. Die Online-Arbeitslosmeldung führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und erleichtert das Ausfüllen der notwendigen Daten. Im Kundenportal der Bundesagentur für Arbeit ist dieser Service verfügbar. Der Service ergänzt die bestehende digitale Arbeitsuchendmeldung und den Online-Antrag auf Arbeitslosengeld. Bei der Online-Arbeitsuchendmeldung können Sie weitere Schritte unternehmen, uns über Ihren Werdegang informieren und direkt einen passenden Termin buchen. Die Rechtsgrundlage ist Paragraf 38 SGB III.
Wie melde ich mich arbeitslos?
Das Arbeitslosmelden ist ein wichtiger Prozess, den Sie online oder persönlich in Ihrer Arbeitsagentur erledigen können. Online melden Sie sich arbeitslos, indem Sie den Vorgang starten, sich ausweisen und das Datum Ihrer voraussichtlichen Arbeitslosigkeit eingeben. Sie benötigen einen Ausweis mit freigeschalteter Online-Funktion wie einen Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte, wobei die Details zur Online-Identifizierung auf verschiedenen Webseiten zu finden sind. Alternativ können Sie sich in der Agentur für Arbeit vor Ort melden, wobei Ihr Personalausweis oder ein Ersatzdokument, zusammen mit einer aktuellen Meldebescheinigung, erforderlich ist. Die Arbeitslosmeldung kann frühestens 3 Monate vor Beginn erfolgen, muss aber spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen, um Nachteile zu vermeiden. Es ist wichtig, auch wenn Sie sich bereits arbeitsuchend gemeldet haben, sich arbeitslos zu melden.
Kann ich mich rückwirkend arbeitslos melden?
Sich rückwirkend arbeitslos zu melden ist unter bestimmten Umständen möglich. Die Arbeitslosmeldung muss im Allgemeinen spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen, entweder elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit oder persönlich in der zuständigen Arbeitsagentur. Dabei ist eine frühere Anmeldung erlaubt, jedoch rechtswirksam erst 3 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Wenn die Agentur an Wochenenden oder Feiertagen geschlossen ist, gilt die Meldung am nächsten geöffneten Tag rückwirkend. Wird Ihre Arbeitslosigkeit länger als 6 Wochen unterbrochen, ist eine neue Meldung nötig, und wenn Sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, erlischt die Arbeitslosmeldung. Sollten Sie krank oder anderweitig verhindert sein, müssen Sie sich entweder unverzüglich persönlich melden, sobald die Verhinderung aufgehoben ist, oder eine Vertretungsperson beauftragen. Zudem ist es wichtig, die Arbeitslosmeldung bei Krankengeldbezug oder Krankmeldung rechtzeitig durchzuführen, um Nachteile zu vermeiden.
Bekomme ich Mutterschaftsgeld, wenn ich nicht arbeitslos bin?
Mutterschaftsgeld steht in verschiedenen Situationen zur Verfügung, auch wenn Sie nicht arbeitslos sind. Beziehen Sie Arbeitslosengeld zum Beginn der Mutterschutzfrist, erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Falls Sie Bürgergeld beziehen, bekommen Sie keinen Mutterschaftsgeldanspruch, aber einen Zuschlag ab der 13. Woche der Schwangerschaft. Sollten Sie während der Schwangerschaft gekündigt werden, erhalten Sie Mutterschaftsleistungen in Höhe Ihres Netto-Lohns. Bei einem befristeten Vertrag oder Selbstkündigung richten sich die Ansprüche nach der Krankenversicherung; bei Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse wird das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes gezahlt. Sind Sie familien- oder privatversichert, erhalten Sie bis zu 210 Euro vom Bundesamt für soziale Sicherung. Wenn Sie arbeitslos und nicht krankenversichert sind, haben Sie keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, jedoch eventuell auf Unterhalt oder Bürgergeld. Weitere Leistungen können für Schülerinnen, Auszubildende oder Studentinnen gelten.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslos und Arbeitssuchend?
Arbeitslos zu sein bedeutet, keiner Erwerbstätigkeit nachzugehen und dabei die entsprechenden Leistungen, wie das Arbeitslosengeld, in Anspruch zu nehmen. Hier muss man sich bei der Agentur für Arbeit melden und gewisse Bedingungen erfüllen. Arbeitssuchend hingegen definiert jemanden, der auf der Suche nach einer Anstellung ist, jedoch nicht zwingend arbeitslos sein muss. Das bedeutet, man kann auch während einer bestehenden Anstellung arbeitssuchend sein und so aktiv nach einer neuen Stelle Ausschau halten. In der Praxis hat der Status „arbeitslos“ somit eine rechtliche Bedeutung und ist an bestimmte Pflichten gebunden, während „arbeitssuchend“ lediglich den Wunsch nach einer neuen oder anderen Arbeitsstelle signalisiert.
Fazit zum Thema Arbeitslosigkeit / Das erste Mal arbeitslos
Arbeitslosigkeit ist ein Los, das sicherlich niemand gerne zieht. Oft kommt sie plötzlich, selbst mit einer gewissen Kündigungsfrist. Wenn sie das erste Mal arbeitslos sind, können die Umstände umso erschreckender wirken. Glücklicherweise gibt es verschiedene Möglichkeiten, die diesen Sturz abfedern können. Zu aller erst ist der Gang zur Agentur für Arbeit wichtig. Jeder Ort hat dafür ein zuständiges Jobcenter. Dort werden sie dann als arbeitssuchend gemeldet.
Ferner kann Arbeitslosengeld beantragt werden, zusätzlich auch noch Hartz IV und weitere Beschüsse. Verschiedene Landesverbände des Arbeitslosenverbandes bietet zusätzliche Informationen und Unterstützung an. An diese Stellen können sie sich ebenfalls mit allerhand Fragen wenden, um wirklich gesichert durch diese hoffentlich kurze Phase gehen zu können.